Auf Wunsch werden Fördermitglieder, die einen Beitrag von mehr als 100,00 EUR pro Jahr leisten, mit ihrem Namen oder – im Fall juristischer Personen – mit ihrem Firmenlogo auf einer besonderen Seite der Vereins-Homepage aufgeführt.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.