Heimat- und Familienforschung Niederbayern

Wahlordnung
des Vereins „Heimat- und Familienforschung Niederbayern e.V.“

(Anlage 2 zur Satzung, Urfassung vom 17.01.2026)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Wahlordnung regelt den Ablauf von Wahlen von Vereinsorganen sowie der Kassenprüfer.
    Begleitend zur Satzung ist sie solange gültig, bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert
    oder aufgehoben wird.

§ 2 Wahlleitung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt vor Beginn jeder Wahl einen Wahlleiter.
  2. Der Wahlleiter darf selbst für kein Amt kandidieren.
  3. Der Wahlleiter leitet die Wahl, stellt das Ergebnis fest und gibt es bekannt.

§ 3 Grundsatz

  1. Wahlen erfolgen grundsätzlich in offener Abstimmung (Handzeichen). Die Abstimmung ist geheim
    durchzuführen, wenn mehr als ein Kandidat für ein Amt vorliegt.
  2. Unabhängig davon kann jedes anwesende Mitglied beantragen, dass geheim gewählt wird.
    Über einen solchen Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung. Stimmt ein Viertel der
    anwesenden Mitglieder für den Antrag, dann ist die Wahl geheim durchzuführen.

§ 4 Wahlverfahren

  1. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Enthaltungen
    zählen nicht als gültige Stimmen.
  2. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein weiterer Wahlgang.
  3. Ergibt auch der zweite Wahlgang Stimmengleichheit, beschließt die Mitgliederversammlung, wie zu
    verfahren ist (z. B. erneuter Wahlgang oder Losentscheid).

§ 5 Wählbarkeit

  1. Wählbar ist jedes Mitglied des Vereins, das das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  2. Kandidaturen können vor oder während der Mitgliederversammlung erklärt werden.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Wahlordnung ist mit Beschluss der Gründungsversammlung in Plattling am 17.01.2026 in Kraft
getreten.