Heimat- und Familienforschung Niederbayern

Datenschutzordnung
des Vereins „Heimat- und Familienforschung Niederbayern e.V.“

(Anlage 3 zur Satzung, Urfassung vom 17.01.2026)

§ 1 Grundsätze

  1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder nur, soweit dies zur Erfüllung
    der satzungsgemäßen Aufgaben und Pflichten erforderlich ist.
  2. Grundlage sind die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des
    Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Datenschutzregelungen der Vereinssatzung.
  3. Begleitend zur Satzung ist die Datenschutzordnung solange gültig, bis sie durch die
    Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird.

§ 2 Erhobene Daten

  1. Folgende Daten werden regelmäßig erhoben und gespeichert:

    • Name, Vorname
    • Anschrift
    • Telefonnummer
    • E-Mail-Adresse
    • Geburtsdatum
    • Bankverbindung (für den Beitragseinzug)
  2. Darüber hinaus können weitere Daten erhoben werden, wenn sie zur Wahrnehmung einer Funktion im
    Verein oder zur Durchführung besonderer Projekte erforderlich sind (z. B. Vorstandsamt,
    Stammtischleitung, Referententätigkeit).

§ 3 Nutzung und Weitergabe

  1. Die Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke genutzt
    (z. B. Beitragseinzug, Einladungen, Mitgliederverwaltung, Organisation von Veranstaltungen).
  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung der Vereinszwecke
    erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
  3. Eine Weitergabe zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.

§ 4 Veröffentlichung von Daten und Fotos

  1. Der Verein darf personenbezogene Daten seiner Mitglieder wie Name, Vereinsfunktion und Fotos im
    Zusammenhang mit Vereinsaktivitäten auf seiner Homepage, in Vereinsmitteilun-gen oder in der
    Presse veröffentlichen, wenn dies für die Darstellung des Vereinslebens angemessen erscheint und
    berechtigte Interessen der Mitglieder nicht verletzt werden.
  2. Mitglieder können der Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten
    oder Fotos jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 5 Rechte der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf

    • Auskunft über die gespeicherten Daten,
    • Berichtigung unrichtiger Daten,
    • Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
    • Datenübertragbarkeit,
    • Widerspruch gegen die Verarbeitung.

§ 6 Aufbewahrung und Löschung

  1. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald sie nicht mehr
    erforderlich sind.
  2. Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (z. B. steuerrechtliche Unterlagen),
    werden gesperrt und nach Ablauf der Fristen gelöscht.

§ 7 Zuständigkeit

  1. Verantwortlich für den Datenschutz im Verein ist der Vorstand.
  2. Der Vorstand kann ein Vorstandsmitglied oder eine gesondert benannte Person als Ansprechpartner
    für Datenschutzfragen bestimmen.

§ 8 Inkrafttreten

    Diese Datenschutzordnung ist durch Beschluss der Gründungsversammlung in Plattling am 17.01.2026 in
    Kraft getreten.